Ihr Spezialist für Gruppen- und Paketreisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Reisebestellung

Durch die Aufgabe einer Bestellung anerkennt der Kunde die vorliegenden Reisebedingungen. Eine Bestellung ist erst mit der schriftlichen Bestätigung von Media Tours & Travel verbindlich.

2. Anzahlung

Im Regelfall erhebt Media Tours & Travel eine Anzahlung frühestens 35 Tage vor Anreisetermin, in besonderen Fällen (z. B. bei Feiertagsterminen, Messedaten, Grosskontingenten, Kulturveranstaltungen) wird eine Anzahlung erhoben, welche in der schriftlichen Bestätigung von Media Tours & Travel präzisiert ist.

3. Rücktritt durch den Kunden

Bei einem Storno bis 35 Tage vor Reisebeginn fallen keine Kosten an, es sei denn die schriftliche Bestätigung ist anderslautend. Treten Sie vom Reisevertrag später zurück oder vermindert sich die Personenzahl, berechnet der Veranstalter im Höchstfall folgende Kosten. Vom 29.-16. Tag vor Anreisetermin: Bei Reduzierung: Fr. 50,- pro angem. Teilnehmer Vollstorno: 35 % Stornokosten Vom 15.-05. Tag vor Anreisetermin Bei Reduzierung: Fr. 100,- pro angem. Teilnehmer Vollstorno: 35 % Stornokosten Ab 4. Tag vor Anreise bis zum Ankunftstag 60 % des Reisepreises plus tatsächlich entstandene Kosten bei Reduzierung oder Vollstorno.

4. Annullation durch Media Tours & Travel

Media Tours & Travel behält sich das Recht vor, eine Reise zu annullieren, wenn die vorgesehene Teilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Reise aus zwingenden Gründen (z. B: höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, Nichterteilung oder Entziehung von Landerechten usw.) nicht durchgeführt werden kann. Ein weitergehender Schadenersatz besteht nicht, Media Tours & Travel bemüht sich selbstverständlich, ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren.

5. Leistungen und Leistungsänderungen

Für den Umfang der Leistungen ist die Auftragsbestätigung massgeblich. Media Tours & Travel behält sich vor, Programm und Preise zu ändern, wenn Massnahmen von Leistungsträgern oder andere von ihm nicht vorhersehbare oder beeinflussbare Umstände oder Ereignisse ihn dazu zwingen. Mehrkosten, die sich aus Reiseverlängerungen oder Routenänderungen infolge unvorhersehbarer Umstände ergeben, gehen zu Lasten der Kunden.

6. Freiplätze und Teilnehmerliste

Die Freiplatzregelung hängt von den Bedingungen der Leistungsträger ab und wird in der Bestätigung erläutert. Eine Teilnehmerliste hat in der Regel 20 Tage vor Abreise bei Media Tours & Travel einzugehen.

7. Zahlung

Die Zahlung des vollen Rechnungsbetrages in der im Angebot vereinbarten Währung abzüglich evtl. erfolgter Anzahlung hat 10 Tage vor Abreise bei Media Tours & Travel einzugehen. Erfüllungsort für den Kunden ist Zürich/Schweiz. Jedes Reisearrangement unter den gleichen Parteien ist ein selbständiges Vertragsverhältnis; Verrechnungen sind in diesem Sinne nur zulässig für Forderungen aus dem gleichen Verhältnis.

8. Haftung

Media Tours & Travel ist verantwortlich für den Inhalt seiner Ausschreibung und haftet ferner für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, für eine fachgemässe Vorbereitung und Durchführung der Reise sowie für die Übermittlung der Reiseunterlagen an den Kunden. Er verpflichtet sich, dem Kunden eine angemessene Entschädigung auszurichten, wenn eine gemäss Prospekt zugesicherte Leistung ohne gleichwertigen Ersatz ganz oder teilweise ausfällt und diese Minderleistung nicht auf höhere Gewalt, Fehler von Leistungsträgern oder Verschulden des Kunden zurückzuführen ist. Diese Haftung entfällt ebenfalls bei anderen Nachteilen und Schädigung, die Media Tours & Travel mit zumutbaren Mitteln und trotz aller Sorgfalt nicht hätte verhindern können. Die Haftung von Media Tours & Travel bezieht sich nur auf den unmittelbaren Schaden und ist in jedem Falle auf den vereinbarten Reisepreis beschränkt. Die Leistungsträger (Transportführer wie z. B. Flug-, Schiff-, Bahn und Busgesellschaften, Hotels und Restaurants usw.) haften im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften und internationalen Abkommen für die Erbringung ihrer Leistung grundsätzlich in eigener Verantwortung direkt gegenüber dem Kunden. Der Vermittler bemüht sich selbstverständlich, dem Kunden bei der Geltendmachung begründeter Ansprüche gegenüber den Leistungsträgern behilflich zu sein. Ersatzbegehren sind binnen 4 Wochen nach vereinbarter Reisebeendigung schriftlich bei Media Tours & Travel einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Schadenersatzanspruch. Reiseleiter und Lokalvertretungen der Media Tours & Travel nehmen Reklamationen entgegen, ohne jedoch berechtigt zu sein, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Zürich/Schweiz Massgeblich ist das schweizerische Recht.

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